Krankenversicherung Studenten













Eine Krankenversicherung für Studenten ist sehr wichtig, auch wenn auf Grund der Kosten die Kino-, Bar- oder Discobesuche etwas in Mitleidenschaft gezogen werden, sollte jeder Student versichert sein. Grundsätzlich greift erst einmal die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten, allerdings kann sich jeder Student davon befreien lassen. Hierfür muss der Student einen Befreiungsantrag stellen, welcher innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden sollte. Sofern der Student über die Beamtenbeihilfe der Eltern versichert ist macht dies natürlich Sinn. 

Wenn es um die Krankenversicherung für Studierende geht tun sich viele Studenten schwer, denn es gibt hier viele Regelungen zu beachten. Das Alter, das Semester, sowie die Nebentätigkeit eines Studenten spielt über die Art der Versicherung eine Rolle.

Beachten Sie, dass es kein Krankengeld für Studenten gibt, weil sie sich in einem gesonderten Tarif der Krankenversicherung befinden und somit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Gleiches gilt auch für Leistungen bei der Mutterschaft.

Krankenhaus – Tagegeld 

Zunächst sollte den Studenten klar sein, dass Krankenhausaufenthalte sehr selten geschehen und diese meist nur von Kurzer Zeit andauern. Wie oben bereits erwähnt haben Studenten keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, denn dieser gilt nur für Voll- oder Halbtagsangestellte. Krankenhaus-Tagegeld sollten Studenten nur in Betracht ziehen, wenn wenig bis gar kein monatliches Einkommen vorliegt, damit weiterhin die Mietkosten, der Lebensunterhalt, sowie das Lehrmaterial und die Finanzierung der Studiengebühren bezahlt werden können.

Wenn es um eine ausländische Studenten Versicherung geht sollten Sie sich beim Studentenwerk oder Ihrem Versicherungsberater informieren. Eine Studenten Krankenversicherung für das Ausland ist natürlich genauso wichtig, schließlich können Sie auch im Ausland erkranken oder einen Unfall haben. Beachten Sie, dass die gesetzliche, sowie die Student Krankenversicherung privat im Ausland nur sehr eingeschränkt Leistungen gewährt.

Dieser Artikel gilt nur für Deutschland!